Annonyme/vertrauliche Spurensicherung

Wichtige Gesetzesänderung!

Ab dem 1. Mai 2020 gehören Leistungen der Vertraulichen Spurensicherung zur Krankenbehandlung.

Das Bedeutet, dass die Kosten nun durch die Krankenkassen übernommen werden, insbesondere:

  • die Spurensicherung am Körper,
  • die erforderliche Dokumentation,
  • einschließlich Laboruntersuchungen,
  • die ordnungsgemäße Lagerung der sichergestellten Befunde.

Für Opfer von Gewalt, Missbrauch, sexuellen Missbrauch, sexuellen Übergriffen, sexueller Nötigung oder einer Vergewaltigung war bisher nicht klar, ob oder wer die Kosten für die Vertrauliche Spurensicherung trägt. Mit der Neuregelung ist nun Klarheit geschaffen.

Die Gesetzesänderung findet sich in Artikel 2 des Masernschutzgesetzes.

iGOBSIS - Informationen zur Annonymen Spurensicherung (ASS)

Annonyme/vertrauliche Spurensicherung: Opfer von Gewalt haben die Möglichkeit Spuren gerichtssicher, annonym sichern zu lassen. Anlaufstelle sollte immer die Rechtsmedizinische Abteilung einer Klinik sein.

 

Ist dies nicht möglich, gibt es Ärzt*innen, die in der Annonymen Spurensicherung (ASS) geschult sind und mit Rechtsmedizinischen Abteilungen zusammenarbeiten. Der Begriff Annonyme Spurensicherung hat sich in NRW als Fachbegriff für Projekte durchgesetzt, bundesweit und im Gesetzestext des 5. Sozialgesetzbuches (§ 27 SGB V) findet sich der Begriff vertrauliche Spurensicherung.